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Achtung! Abgemahnt wegen Google Fonts? Das müssen Sie tun

Abmahnwelle wegen Google Fonts trifft Homepagebetreiber: Viele werden aktuell von Anwälten abgemahnt, weil sie Google Fonts auf ihrer Website eingebunden haben. Doch warum ist das überhaupt ein Problem?

Wenn Sie eine Website haben, auf der Google Fonts verwendet werden, sollten Sie auf der Hut sein. Prüfen Sie umgehend, ob Sie Google Fonts lokal eingebunden haben, oder extern vom Google-Server laden. Achtung: Prüfen Sie auch, ob Plugins oder Widgets ggf. externe Schriften laden. Denn aktuell versuchen dubiose Anwält mittels automatisierter Abmahnschreiben wegen Google Fonts im ganz großen Stil Geld zu verdienen.

Abmahnung wegen Google Fonts

Wegen Google Fonts abgemahnt

Wegen Google Fonts abgemahnt: Sind Google Fonts direkt eingebunden oder über ein Script wie reCaptcha nachgeladen, wird es schnell teuer

In den letzten Wochen und Monaten ist eine neue Abmahnwelle wegen Google Fonts aufgetreten, bei der Homepagebetreiber aller Branchen betroffen sind. Die Anwälte behaupten, Sie von ihrem Mandanten beauftragt wurden, dessen Rechte zu vertreten – weil dessen IP-Adresse infolge der Google-Fonts-Einbindung nach USA übertragen wurde. Dass Abmahn-„Anwalt“ und “Mandant” unter einer Decke stecken und sich den Gewinn teilen, liegt natürlich nahe.

Für die Website-Betreiber ist das natürlich ein großes Problem, denn die Gebühren können schnell in die Hunderte Euro gehen – wenn mehrere Webseiten betrieben werden, kommen da schnell tausende Euro zusammen. Zudem drohen auch noch Verfahrenskosten, wenn man sich gegen die Abmahnung wegen Google Fonts wehrt.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten haben – was tun?

Doch es gibt einige Punkte, die man beachten sollte, wenn man eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten hat. Eine Rechtsberatung können und dürfen wir an dieser Stelle nicht machen (sonst können wir abgemahnt werden – kein Witz!). Aber: Der vermeintliche Grund der Abmahnung wegen Google Fonts sollte schnell geprüft und abgestellt werden. Google Fonts sollten also lokal eingebunden und nicht von externen Servern geladen werden. Ansonsten riskiert man, dass mit etwas Pech noch parallel vom nächsten Anwalt wegen Google Fonts abgemahnt wird…

Fristen nicht verstreichen lassen, wenn Sie wegen Google Fonts abgemahnt worden sind

Ansonsten sollten Sie prüfen, mit welchen Fristen der Anwalt Sie belegt hat. Ein beliebtes Druckmittel ist es offensichtlich, extrem unrealistisch kurze Fristen zu setzen. Dem gemeinen Abmahnanwalt ist das nicht genug – es scheint auch sehr oft vorzukommen, dass die Abmahnung wegen Google Fonts mit ein paar Tagen Verzögerung verschickt wird, sodass die Opfer das Schreiben erst nach dem Wochenende erhalten. Dann bleibt noch 1, maximal 2 Tage übrig bis zum Verstreichen der Frist. Als Betroffener einer solchen Google Fonts-Abmahnung würde ich zunächst um eine realistische Fristverlängerung bitten. (Vermutlich reagieren die Anwälte darauf allerdings gar nicht erst.) Und dann sofort den Mangel abstellen!

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