AGB

1. Leistungsinhalte

Diese AGB gelten für Geschäftskunden, nicht für Privatkunden.

a) Für die der Netgenerator GmbH zu erbringende Leistung gilt die im Angebot bzw. die in der Auftragsbestätigung beschriebene Aufgabenstellung und -durchführung als vereinbart. Geänderte, erweiterte oder neue Leistungsinhalte und gewünschte Modifizierungen in der Vorgehensweise bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

b) Nach Ausführung des Auftrages werden dem Auftraggeber alle Ergebnisse sowie Empfehlungen mündlich und/oder schriftlich präsentiert. Eine umfassende schriftliche Berichterstattung zur Information Dritter muß separat in Auftrag gegeben werden.

2. Unterstützung durch den Auftraggeber

a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Netgenerator GmbH bei der Erfüllung der definierten Aufgaben zu unterstützen, indem erforderliche Unterlagen und Informationen rechtzeitig, umfassend und richtig beigebracht werden.

b) Insbesondere über wesentliche Änderungen, Behinderungen oder Annullierungen von Aufgabenstellungen im Rahmen des Auftrages wird er Netgenerator GmbH unverzüglich informieren. Werden festterminierte Beratunggstage nicht rechtzeitig vorher (3 Tage) abgesagt, ist der volle Beratungstag vom Auftraggeber zu zahlen.

c) Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbemaßnahmen, insbesondere bzgl. des Wettbewerbsrechts, Urheberrechts, Lebensmittelrechts, obliegt dem Auftraggeber. Netgenerator GmbH bemüht sich jedoch, auf eine eventuelle Unzulässigkeit der Werbemaßnahme hinzuweisen, sofern sie bei der Vorbereitung positive Kenntnis erlangt.

d) Er benennt die Ansprechpartner für Netgenerator GmbH im eigenen Hause und sorgt dafür, daß die benannten Mitarbeiter in einem angemessenen Zeitrahmen für Auskünfte zur Verfügung stehen.

3. Pflichten der Netgenerator GmbH

a) Die Netgenerator GmbH ist verpflichtet, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich und verschwiegen zu behandeln, sofern nicht eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Nach Beendigung des Auftrags werden alle überlassenen Unterlagen auf Wunsch zurückgegeben.

b) Eine Aufbewahrungspflicht für vom Auftraggeber nicht zurückerbetene Unterlagen besteht nicht.

4. Auftragsdurchführung

a) Die Netgenerator GmbH informiert den Auftraggeber jederzeit auf Wunsch über den Stand der Auftragsdurchführung.

b) Die Netgenerator GmbH entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht. Sie kann sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, sachverständiger Unterauftragsnehmer bedienen.

c) Die Netgenerator GmbH stellt sicher, daß der Auftraggeber in dem von ihm gewünschten Umfang alle auf ihn übertragbaren Rechte an den der Netgenerator GmbH erstellten Werbemitteln erhält.

d) Alle der Netgenerator GmbH erstellten Ausarbeitungen und Empfehlungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Sie bleiben Eigentum der Agentur. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung des Werkes ist nur mit Einverständnis der Netgenerator GmbH als Urheber zulässig. Die Ausführung ihrer Entwurfsarbeiten ist allein Netgenerator GmbH vorbehalten.

5. Haftung und Gewährleistung

a) Die Haftung der Netgenerator GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden.

b) Mit Genehmigung der Werbemittel durch den Auftraggeber wird Netgenerator GmbH von allen rechtlichen Ansprüchen freigestellt, die sich aus der Einschaltung und Nutzung der Werbemittel ergeben könnten.

c) Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Übergabe des Projektes / des Produktes / der Leistung.

6. Honorar und Auslagenersatz

a) Für die Leistungen der Netgenerator GmbH werden die vertraglich geregelte Vergütung und ein Auslagenersatz fällig. Alle genannten Euro-Sätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Die Netgenerator GmbH ist berechtigt, monatliche Abschlagrechnungen zu stellen. Die Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.

c) Für Arbeiten, die im Auftrag des Auftraggebers begonnen wurden, dann aber aus Gründen, die Netgenerator GmbH nicht zu vertreten hat, Briefing-Änderungen erfahren bzw. storniert werden, erhält Netgenerator GmbH den bis zum Änderungs- bzw. Stornierungszeitpunkt entstandenen Aufwand auf der Basis der jeweils gültigen Agentur-Stundensätze erstattet.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Gegen die Ansprüche der Netgenerator GmbH kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn dessen Gegenforderung unbestritten ist oder darüber ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.

8. Treuepflicht

Beide Vertragspartner verpflichten sich zu einem gegenseitigen loyalen Ver-halten. Der Auftraggeber zahlt an Netgenerator GmbH eine Vertragsstrafe von 10.000,– Euro, wenn er während der Laufzeit des Vertrages und der nachfolgenden 12 Monate einen Mitarbeiter der Netgenerator GmbH einstellt oder direkt oder indirekt für sich oder einen mit ihm verbundenen Dritten tätig werden läßt.

9. Vertragsdauer, Kündigung

a) Der Vertrag endet, wenn Netgenerator GmbH seine Leistung erfüllt hat, ohne daß es einer Kündigung bedarf.

b) Der Vertrag kann – soweit nicht anders geregelt – von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Rechtliche Rahmenbedingungen

a) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

b) Erfüllungsort ist Berlin, und oder dem Kreis oder der Stadt zugehörigem und zuständigem Gericht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Anlaß des Abschlusses und der Durchführung dieses Vertrages, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist Berlin, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

c) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

d) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch der Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. In diesem Falle sind beide Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung durch eine solche Vereinbarung zu ersetzen oder auszufüllen, die dem von den Parteien beabsichtigten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Berlin, 17.05.2018

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